Beiträge zu den KANTONEN und FL (alle Themen):

 

 

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Februra 2015 / Richner Emilia, Aarau

 

                                      Der Eigenmietwert ist kein Einkommen

 

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen in ihren Steuererklärungen den Eigenmietwert noch immer zum Einkommen hinzuzählen. Dies ist juristisch und faktisch absolut falsch. Einkommen ist Geld. Damit kann ich etwas kaufen, etwas bezahlen. Für den Eigenmietwert trifft dies in keiner Weise zu. Damit kann ich nicht mal ein Süppchen kaufen. In der Eigenmietwert-Abstimmung hat sich das Schweizervolk für die Beibehaltung dieses Unsinnes ausgesprochen (wohl aus Neid der Mieter, die nicht daran dachten, dass viele von ihnen auch mal ein Eigenheim oder eine eigene Wohnung erwerben möchten…!). Der Kanton Aargau hingegen hat sich in dieser Abstimmung für die Abschaffung des Eigenmietwertes als Einkommens-Begriff entschieden. Warum also taucht der Eigenmietwert in den aargauischen Steuer-Erklärungen noch immer als Einkommen auf? Für die Bundessteuer mag dies gemäss dem gesamtschweizerischen Abstimmungsresultat weiterhin gelten. Die Kantons- und Gemeinde-Steuerhoheit jedoch liegt bei den Kantonen.

 

 

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April 2012 / Kt. AG / Arnold Joseph, Küngoldingen:

 

                                               Krankenkassen-Prämien: Ein realitätsgerechter Steuerabzug!

 

  Die Krankenkassen-Prämien sind in schmerzhafte Höhen gestiegen und steigen weiterhin. Wenn dieser Anstieg (scheinbar) schon nicht aufzuhalten ist, so könnten wenigstens die Steuern darauf Rücksicht nehmen. Aber in den meisten Kantonen kann nur ein Teil der Prämiensumme vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und erst noch in sehr unterschiedlichem Umfang. Im Kt. Aargau liegt der erlaubte Abzug für sämtliche abzugsfähigen Versicherungen, und darin ist die Krankenkassen-Grundversicherung eingeschlossen, nur bei max. Fr. 2‘000.- für Alleinstehende, Fr. 4‘000.- für Ehepaare. Und damit gehört der reiche Aare-Kanton zu den Schlusslichtern oder ist gar das Schlusslicht! Der erlaubte Abzug stammt noch aus einer Zeit, als insbesondere die KK-Prämien erst halb so hoch waren. Andere Kantone haben den höheren Prämien durch einen höheren Abzug längst Rechnung getragen. Der Kt. Graubünden beispielsweise gewährt heute einen Abzug von Fr. 4‘400 für Alleinstehende und Fr. 11‘000 für Ehepaare und zusätzlich Fr. 1‘000 für jedes Kind. Der Kanton Fribourg gewährt für 2011 ähnlich hohe Abzüge, allein die KK-Prämien betreffend (für die erwachsene Person Fr.: 4130 pro Jahr, junge Erwachsene 18-25 Jahre Fr. 3640, Kind bis 18 Jahre alt Fr. 1000). Und beide Kantone gehören nicht zu den reichen.

 Die Anzahl der prämienbefreiten Personen im Kt. Aargau wird immer grösser. Die "Nichtbefreiten" zahlen die Zeche. Wenn schon nichts gegen die ständig steigenden Prämien unternommen wird oder scheinbar nichts unternommen werden kann, so wären diese hohen Prämien-Kosten doch erträglicher, wenn wenigstens die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung für die "Nichtbefreiten"  voll abgezogen werden könnten, resp. wenn sich der Aargau den grosszügigeren Kantonen angleichen würde.

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März 2014 / betrifft BE / Kaspar Munz, Bern:

 

                                      Kuscheljustiz fördert Jugendkriminalität

 

Aus der Presse: Am Neujahrstag um die Mittagszeit warfen dunkel gekleidete Männer volle Bierflaschen von der Reitschule in Richtung Strasse. Damit trafen sie mindestens vier vorbeifahrende . An den getroffenen Autos entstand ein Sachschaden von je 2000 Franken. Drei der vier geschädigten Autofahrer erstatteten daraufhin Anzeige. Am 10.Januar beschwerten sich die vier Autofahrer zudem in einem gemeinsamen Brief an Polizeikommandant Stefan Blättler über die Polizeiarbeit: Die sofort alarmierte Polizei hätte lediglich von aussen das Haus angeschaut und habe sich danach wieder zurückgezogen. «Die Täter standen nach den Vandalenakten immer noch vor der Reitschule oder verschwanden darin, als die Polizei kam», enervieren sich die betroffenen Autofahrer im Brief. Nachdem die Polizei das Gelände verlassen hatte, seien die Flaschenwerfer wieder vor dem Gebäude sichtbar gewesen.

 

Meine Meinung: Ebenso wie die Kravallbrüder bei Fussballveranstaltungen müssen diese Flaschenwerfer unsere Justiz und ernsthafte Konsequenzen für ihr kriminelles Verhalten kaum fürchten, im Gegensatz zum Ausland, wo bedeutend strenger gehandelt und bestraft wird. Es besteht eine direkte Korrelation: Je strenger in einem Land die Gesetze und deren Handhabung, umso geringer ist die Jugendkriminalität. Unsere Kuscheljustiz führt immer mehr zur Missachtung unserer Gesetze und zur Verrohung unter den Jugendlichen und zur Angst vieler Menschen, allein nachts auf Strassen und Gassen Gruppen von Jugendlichen begegnen zu müssen.  ***************************************************************************************************************************************

 

März 2012 / betrifft Bern / Kevin Schuhmacher, Bern:

 

                                               Velofahrer in der Kritik

 

Velofahrer/innen haben es nicht leicht. Beispiel Bierhübelistutz in Bern. Der gemeinsame (!) Fuss- und Veloweg ist viel zu eng. Velofahrer müssen daher oft auf die gefährliche Strasse ausweichen, und manchmal fehlt auch eine klare Signalisation.

Andererseits: Das Fahren auf der Autostrasse ist für Velofahrer zunehmend gefährlicher. Bei Unfällen mit Personen- und besonders Lastwagen ziehen sie immer den Kürzeren. Velofahrer weichen daher häufig auf kaum- oder nichtbenutzte Fussgängertrottoirs aus, was wiederum von gesetzessturen Leuten häufig kritisiert wird. Auf Trottoirs ist hingegen kaum je ein ernster Unfall mit einem der seltenen Fussgänger passiert, auf der Autostrasse verunfallen aber  Hunderte von Radfahrern schwer bis tödlich. Obwohl ich vor allem Autofahrer und selten Velofahrer bin, kann ich diese kleinliche Kritik an den Radfahrern, die manchmal auch etwas unkonventionell aber harmlos herumkurven,  und an den harmlosen Bike-Fahrern auf Wanderwegen,  nicht verstehen.  ***************************************************************************************************************************************

 

Juli 2013 / betr. Aargau / Joseph Arnold, Küngoldingen

 

                                                             Es geschehen noch Wunder

 

 Unweit der Migros Zofingen hatte sich ein junger Mann zum Betteln niedergelassen, sein linkes Bein von sich gesteckt, das andere so angezogen, dass den Passanten klar sein musste: Oh je! Der arme Kerl hat sein Unterbein verloren! Kummervoll bittend schaute der "Amputierte" den Nahenden in die Augen, und die Filzmütze mit einigen Münzen darin unterstrich sein Anliegen. Doch plötzlich reckte er den Hals in Richtung des Städtli und sprang auf, wobei nun auch das rechte Bein in seiner vollen Länge erschien. Er packte seine Mütze zur Linken, mit der rechten Hand die beiden Krücken und machte sich eilends in die andere Richtung davon, rüstig und ohne jegliches Humpeln. Der "Handicapierte" hatte sich wunderbar in einen gesunden sportlichen Mann verwandelt. Ich forschte nach dem Grund dieses wahrhaft biblischen Wunders und sah ca.100 m Richtung Städtli zwei Uniformierte der Regionalpolizei, welche unweit vom "Handycapierten" eine Personenkontrolle vornahmen. Allein schon deren Auftauchen bewirkte das Wunder, für welches unser Herre Jesus damals zur Gesundung des Gelähmten immerhin noch ein paar heilende Worte gebraucht hatte. Es geschehen noch Wunder!

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